Ja. Wird ein Zählerschrank erneuert oder wesentlich geändert, muss die Anlage den aktuellen DIN-VDE-Vorschriften sowie den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers entsprechen.
Dies betrifft unter anderem Aufbau, Schutzmaßnahmen, Beschriftung und Platzreserven.